Etiketten-ABC

Jeder Hundefutter-Hersteller bzw. -Anbieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, verschiedene Angaben zum Futter auf dem Etikett zu veröffentlichen. Die vorgeschriebene Deklaration umfasst:

Kräuter


Art des Futters

Es wird bei den Fertig- bzw. Mischfuttern zwischen Ergänzungsfutter und Alleinfutter unterschieden. Mit Alleinfutter kann ein Hund durchgehend ernährt werden, ohne dass Mangelerscheinungen auftreten. Ergänzungsfutter dient – wie der Name schon sagt – nur der ergänzenden Zufütterung und stellt keine langfristig ausgewogene Ernährung dar.

Auf dem Etikett ist die Art des Futters, also z.B. als "Alleinfutter für Hunde" oder getrennt aufgeführt als "Tiernahrung" und "Alleinfuttermittel", zu kennzeichnen.

Angaben zu den Inhaltsstoffen

Diese Angaben werden i.d.R. durch die Weender Analyse ermittelt und umfassen:

- Rohprotein in %
- Rohfett in %
- Rohfaser in %
- Rohasche in %
- Feuchtigkeit in %

Bei der Feuchtigkeitsdeklaration von Feuchtfutter ist besonders interessant, dass Unterschiede von 70% zu 80% Feuchtigkeit bereits einen Unterschied von 50% in der Futtertrockensubstanz, d.h. dem Nährwertanteil des Futters ausmachen.


Beispiel:

100g Feuchtfutter abzüglich 80% Feuchtigkeit entsprechen 20g Trockensubstanz.

70% Feuchtigkeit entsprechen hingegen 30g Trockensubstanz.

Der Nährwertanteil am Futter ist also umso größer, je geringer der Feuchtegehalt ist, d.h. Ihr Hund braucht dann weniger Futtermenge. Darauf sollten Sie – neben der Qualität der verwendeten Zutaten – achten, wenn Sie den Preis verschiedener Futter vergleichen.

Über die anderen Werte lässt sich nur schwer auf die Qualität des Futters schließen, da sie sich über verschiedene Zutaten erzielen lassen. So lässt ein hoher Rohprotein-Gehalt nicht zwingend auf viel hochwertiges Muskelfleisch schließen, da er auch z.B. durch pflanzliches Proteinextrakt aus Soja erreicht werden kann.


Angaben zur Zusammensetzung

Hier stellt der Gesetzgeber dem Hersteller frei, ob er die Zutaten in Gruppen ausweist (Gruppendeklaration) oder einzeln aufführt (Einzeldeklaration). In beiden Fällen müssen die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihrer Gewichtsanteile angegeben sein, d.h. die Zutat mit dem größten Anteil ist als erstes, die mit dem kleinsten Anteil als letztes aufzulisten.

Gruppendeklaration

Die Zutaten gleicher Art werden in begrifflich vorgeschriebene Gruppen zusammengefasst. So werden z.B. im Deklarationspunkt „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“ Muskelfleisch, Innereien und sämtliche weiteren verarbeiteten Rohstoffe tierischen Ursprungs wie z.B. Knochenmehle zusammengefasst. Welche das im einzelnen sind, ist in der Gruppendeklaration nicht nachvollziehbar.

Für die Bezeichnung einer „Geschmackssorte“ auf dem Etikett wie z.B. „Lamm“, muss mindestens 4% des Doseninhalts vom Lamm stammen. In der Deklaration heißt es dann „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse (mind. 4% Lamm)“. Gern werden diese Angaben um „mind. X% frisches Fleisch“ ergänzt, was aber die Frage aufwirft, ob die restlichen Anteile nicht frisch sind. Insgesamt sind Rückschlüsse weder auf den gesamten „Fleischanteil“ im Futter noch auf die Verwendung anderer „Fleischsorten“ als Lamm möglich.

Einzeldeklaration

Die Zutaten werden bei der Einzeldeklaration auf dem Etikett einzeln offen gelegt. Diese Art der Deklaration ist transparenter, da die Qualität des Futters besser einzuschätzen ist. Auch bei der Einzeldeklaration muss für die Bezeichnung einer „Geschmacksrichtung“ auf dem Etikett der Anteil des ausgelobten Geschmacksträgers mindestens 4% betragen.

Achten Sie in beiden Fällen auch auf die werblich ausgelobten Extras des Futters. So bedeutet „ohne Zuckerzusatz“ lediglich, dass kein Zucker als Einzelbestandteil zugeführt wurde. Es heißt nicht, dass kein Zucker als Bestandteil von z. B. Rübenschnitzel im Futter enthalten ist. Zucker ist ein natürlicher Konservierungsstoff, aber auch Geschmacksverstärker. Hunde mögen Zucker gern, auch wenn er nicht gut für sie ist.


Angaben zu den verwendeten Zusatzstoffen

Der Zusatz der künstlichen Vitamine A, D und E sowie der Spurenelemente wie Kupfer und weiterer, für die eine Höchstgrenze besteht, muss auf dem Etikett nach Menge als "Zusatzstoffe" ausgewiesen werden. Künstliche Farb- und Konservierungsstoffe, Antioxidanzien sowie Aromen müssen ebenfalls deklariert werden.

Sind natürliche Vitamine ausreichend durch hochwertige Zutaten im Futter vorhanden, dann sind keine Angaben auf dem Etikett zu finden – sofern richtig deklariert wurde. Bei zugesetzten, synthetischen Vitaminen muss auch die Mindesthaltbarkeit der Vitamine angegeben werden.

Wir sind der Meinung, dass selbst natürliche Zusätze wie z.B. karamellisierter Zucker überflüssig sind, wenn sie nicht einer optimalen Ernährung des Hundes dienen, sondern lediglich das Aussehen oder die Akzeptanz des Futters verbessern sollen.


Sonstige Angaben

Weitere Angaben umfassen u.a. die Hersteller-Anerkennungsnummer, die Bezugsnummer der Partie, den Inverkehrbringer des Futters mit Adresse bzw. einer Kontaktmöglichkeit, eine Futtermengenempfehlung sowie das Mindesthaltbarkeitsdatum des Futters.